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   FG Hessen, 30.08.2007 - 1 K 1671/06   

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https://dejure.org/2007,15464
FG Hessen, 30.08.2007 - 1 K 1671/06 (https://dejure.org/2007,15464)
FG Hessen, Entscheidung vom 30.08.2007 - 1 K 1671/06 (https://dejure.org/2007,15464)
FG Hessen, Entscheidung vom 30. August 2007 - 1 K 1671/06 (https://dejure.org/2007,15464)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG, § 8 Abs 2 S 2 EStG, § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG, § 8 Abs 2 S 2 EStG
    Private Nutzung eines betrieblichen Pkws durch Arbeitnehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung der Grundsätze über den Anscheinsbeweis bei der Beurteilung der privaten Mitbenutzung eines betrieblich genutzten Pkws durch einen Arbeitnehmer

  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2; ; EStG § 8 Abs. 2 S. 2; ; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Private Kfz-Nutzung; Arbeitnehmer; Betriebliche PKW; Anscheinsbeweis - Private Nutzung eines betrieblichen Pkws durch Arbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Private Nutzung eines betrieblichen Pkws durch Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.05.1999 - VI B 258/98

    Private Nutzung betrieblicher Kfz; Anscheinsbeweis

    Auszug aus FG Hessen, 30.08.2007 - 1 K 1671/06
    Zur Beurteilung, ob ein betrieblich genutzter Pkw durch einen Arbeitnehmer auch privat mitbenutzt wird, ist es aus Sicht des erkennenden Gerichtes geboten, im Rahmen der freien Beweiswürdigung (§ 90 Abs. 1 S. 1 FGO) die Grundsätze über den Anscheinsbeweis (Beweis des ersten Anscheins oder prima - facie - Beweis; vgl. dazu auch Beschlüsse des BFH vom 14. Mai 1999 VI B 258/98 in Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1999, 1330 und vom 27. Oktober 2005 VI B 43/05, BFH/NV 2006, 292 jeweils mit weiteren Nachweisen) heranzuziehen.
  • BFH, 27.10.2005 - VI B 43/05

    Annahme einer Privatnutzung des Betriebs-Pkw bei Nutzungsverbot

    Auszug aus FG Hessen, 30.08.2007 - 1 K 1671/06
    Zur Beurteilung, ob ein betrieblich genutzter Pkw durch einen Arbeitnehmer auch privat mitbenutzt wird, ist es aus Sicht des erkennenden Gerichtes geboten, im Rahmen der freien Beweiswürdigung (§ 90 Abs. 1 S. 1 FGO) die Grundsätze über den Anscheinsbeweis (Beweis des ersten Anscheins oder prima - facie - Beweis; vgl. dazu auch Beschlüsse des BFH vom 14. Mai 1999 VI B 258/98 in Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1999, 1330 und vom 27. Oktober 2005 VI B 43/05, BFH/NV 2006, 292 jeweils mit weiteren Nachweisen) heranzuziehen.
  • FG Brandenburg, 26.10.2005 - 2 K 1763/02

    Verbotswidrige private Nutzung eines betrieblichen Personenkraftwagens durch

    Auszug aus FG Hessen, 30.08.2007 - 1 K 1671/06
    Ein Verzicht auf eine private Nutzung kann daher nur dann steuerlich erheblich sein, wenn die Vereinbarung des Nutzungsverbots und ihre tatsächliche Durchführung nachweisbar sind (vgl. Kirchhof, Kommentar zum EStG, 6. Auflage, § 8 Anm. 51; in diesem Sinne auch Urteil des FG des Landes Brandenburg vom 26. Oktober 2005 2 K 1763/02, EFG 2006, 115 m.w.H.).
  • FG Düsseldorf, 04.04.2006 - 18 V 273/06

    Privatfahrzeug; Betriebliches Kfz; GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer;

    Auszug aus FG Hessen, 30.08.2007 - 1 K 1671/06
    Ist die private Mitbenutzung möglich, so besteht ein allgemeiner Erfahrungssatz, dass eine private Mitbenutzung auch tatsächlich erfolgt (vgl. Beschluss des Finanzgerichtes -FG- Düsseldorf vom 4. April 2006 18 V 273/06 A (E) in Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2006, 888 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BFH).
  • FG Hessen, 14.12.2006 - 1 V 2181/06

    Vermutung für private Nutzung eines Dienstwagens bei fehlender Überwachung

    Auszug aus FG Hessen, 30.08.2007 - 1 K 1671/06
    Dem Gericht lagen die die Kläger betreffenden Einkommenssteuerakten 2001 bis 2005, ein Band Rechtsbehelfsverfahren 2001 bis 2005 sowie ein Band "Aussetzung der Vollziehung" sowie die Gerichtsakte 1 V 2181/06 vor.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2009 - 9 Sa 614/08

    Außerordentliche Kündigung - Fahrtenbuch - Spesenbetrug

    Der Arbeitgeber ist aber nur nachrangig in Anspruch zu nehmen, wenn die Lohnsteuer ebenso schnell wie einfach vom Arbeitnehmer nach erhoben werden kann, z. B. weil der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt wird (vgl. z.B. Hessisches Finanzgericht 30.08.2007 -1 K 1671/06- juris).
  • FG Hessen, 14.12.2006 - 1 V 2181/06

    Vermutung für private Nutzung eines Dienstwagens bei fehlender Überwachung

    Die AS haben daraufhin beim erkennenden Senat unter dem Aktenzeichen 1 K 1671/06 Klage erhoben, über die noch nicht entschieden ist.
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